Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 22.05.2024

Die Gemeinde Schorfheide setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://www.schorfheide.de

Die Gemeinde Schorfheide ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Stand der Vereinbarkeit – Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Dieser Webauftritt ist teilweise nicht barrierefrei. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet
  • Ein Angebot in Leichter Sprache fehlt.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Internet Explorer (Windows) Versionen 7.0 bis 11.0
  • Mozilla Firefox

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • JAWS Screen Reader

Bewertungsmethoden

Die Gemeinde Schorfheide hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Die Webseite wurde durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite.

Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: +49 3335 4534-33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Anschrift: Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.